

Ablauf einer Scheidung light
1.
Sie schicken uns den unten stehenden Scheidungsantrag zusammen mit der unten stehenden,
auf die Rechtsanwältin Spiecker lautenden, Verfahrensvollmacht per Fax oder per Post zu.
Sobald wir Ihren Scheidungsauftrag erhalten haben, treten wir mit Ihnen in Kontakt und teilen Ihnen mit,
welche Unterlagen wir von Ihnen noch benötigen. In der Regel ist dem Gericht neben der Vollmacht
im Original Ihre Heiratsurkunde im Original vorzulegen sowie bei minderjährigen Kindern
deren Geburtsurkunden (Familienstammbuch).
2.
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen fertigen wir den Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen zur
Prüfung zukommen. Gleichzeitig bitten wir Sie um Zahlung des fälligen Gerichtskostenvorschusses,
ohne den das Gericht den Scheidungsantrag nicht bearbeitet. Außerdem wird eine 1,3 Verfahrensgebühr
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zzgl. Postpauschale und gesetzlicher Mehrwertsteuer
fällig und angefordert. Wir werden nach Zahlungseingang den Scheidungsantrag zusammen mit dem
Gerichtskostenvorschuss an das Gericht senden.
3.
Ihr Ehepartner benötigt keinen eigenen Anwalt, sofern die Angelegenheit unstreitig ist (s.o.)
und vor Gericht keine Vereinbarung getroffen werden soll. Nach Erhalt des Scheidungsantrags sollte
Ihr (nicht anwaltlich vertretener) Ehepartner dem Gericht unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens
selbst kurz mitteilen:
"Ich bestätige, dass die Angaben meines Ehepartners zutreffend sind und dass ich auch geschieden
werden möchte."
4.
Falls Sie so schnell wie möglich geschieden werden wollen, sollten Sie uns nach dreimonatiger
Scheidungsdauer anrufen oder per eMail benachrichtigen. Wir werden dann das Gericht anschreiben
und darum bitten, das Verfahren abzutrennen und einen Scheidungstermin anzusetzen.
Ihr Ehepartner sollte dann ebenfalls das Gericht anschreiben und mitteilen:
"Ich beantrage, das Verfahren zum Versorgungsausgleich abzutrennen und die Scheidung vorab
auszusprechen."
Das Verfahren zum Versorgungsausgleich wird dann nach dem Scheidungstermin schriftlich
durchgeführt.
5.
Sie und Ihr Ehepartner erhalten dann eine Ladung zum Scheidungstermin, zu dem Sie persönlich
erscheinen müssen.
Ferner erscheint im Scheidungstermin Rechtsanwältin Spiecker bzw. – falls das zuständige
Familiengericht nicht am Sitz der Kanzlei Spiecker (Amtsgericht Wolfratshausen) liegt – evtl. ein
von Rechtsanwältin Spiecker mit der Terminswahrnehmung beauftragter Anwalt. Hierdurch entstehen
für Sie keine zusätzlichen Kosten. Der Scheidungstermin, in dem die Eheleute geschieden werden,
dauert in der Regel ca. 15 Minuten.
Vor dem Scheidungstermin wird eine 1,2 Terminsgebühr nach dem RVG angefordert. Weitere
Anwaltsgebühren fallen für die einfache, einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt
nicht an.
6.
Sie erhalten vom Gericht ca. 2-4 Wochen nach dem Scheidungstermin das schriftliche Scheidungsurteil
übersandt.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen unter Tel: 08171-482920 gerne telefonisch zur
Verfügung. Das Telefonat löst keine Rechtsanwaltsgebühren aus. Selbstverständlich können
Sie uns auch in allen anderen Ehe- und Familienrechtssachen beauftragen. Rufen Sie uns dann
einfach an und vereinbaren einen Besprechungstermin.